Ticket-Erstattung Frist sorgt für Verwirrung – Borussia klärt auf
Mönchengladbach - Borussia Mönchengladbach war der erste Gastgeber eines Geisterspiels in der Fußball-Bundesliga. Heißt: Der Verein muss auch als erster die Rückerstattung von Ticketpreisen arrangieren.
Während bei 30.000 Dauerkarteninhabern noch abgewartet werden muss, wie viele der verbleibenden Heimspiele ebenfalls vor leeren Rängen ausgetragen werden, läuft das Prozedere für Tageskarteninhaber bereits.
Ticket-Rückerstattung rechtlich bis Ende 2023 möglich
Dazu schreibt Borussia auf ihrer Webseite: „Inhaber von Tageskarten für das Heimspiel gegen Köln senden dafür die Original-Tickets sowie das ausgefüllte Erstattungsformular per Post bis zum 31. März 2020 an Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH, Abteilung Ticketing, Hennes-Weisweiler-Allee 1, 41179 Mönchengladbach.“
Das Fristende – nächste Woche Dienstag – hatte bei einigen Fans für Irritationen gesorgt. Die Verbraucherzentrale stellt nämlich klar: „Der Rückzahlungsanspruch verjährt regelmäßig, also innerhalb von drei Jahren. Bei Veranstaltungen, die jetzt wegen des Coronavirus abgesagt werden, können Sie Ansprüche also bis zum 31.12.2023 geltend machen.“
Geschäftsführer Schippers dankt den Fans
Deshalb stellt Borussia nun klar: Es handele sich beim 31. März um „keine rechtlich bindende Frist“, sondern um eine „Bitte von Borussia, damit die Abwicklung zügig gestaltet werden kann“. Doch nicht nur zahlreiche Dauerkarten-, sondern auch Tageskarteninhaber verzichten darauf, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Borussias Geschäftsführer Stephan Schippers (52): „Wir freuen uns sehr über die vielen Reaktionen unserer Fans, die ihren Teil dazu beitragen wollen, dass Borussia diese schwierige Zeit übersteht. Das ist eine große Hilfe.“ Insgesamt drohen dem Verein – sollte die Saison abgebrochen oder nur mit Geisterspielen beendet werden können – alleine im Ticketbereich Einbußen von rund zehn Millionen Euro.