GladbachLIVE hakt bei Strafrecht-Expertin nach Party-Vorfall: Diese Konsequenzen drohen Embolo
Mönchengladbach - Der angebliche Party-Skandal um Gladbach-Stürmer Breel Embolo. Der 23-Jährige soll vergangene Woche, in der Nacht vom 16. Januar auf den 17. Januar, an einer Party in einem Essener Gastronomiebetrieb am Baldeneysee teilgenommen haben.
- Breel Embolo soll an einer illegalen Party teilgenommen haben
- Unsere Redaktion hat Rechtsexpertin zum Fall Embolo befragt
- Profi hat nach einer ersten Einschätzung keine Straftat begangen
Gladbach: Stürmer Breel Embolo bestreitet mehrere Vorwürfe
Polizeibeamte trafen in dem aufgrund der Coronaschutzverordnung geschlossenen Lokal gegen 2.30 Uhr insgesamt 23 Personen (15 Frauen/acht Männer) an. Embolo soll an dieser illegalen Party teilgenommen haben. Der Gladbach-Spieler bestreitet dies jedoch.
Embolo war nicht auf der Party, sondern in einer angrenzenden Wohnung von der Polizei angetroffen worden. Nach eigener Darstellung hat Embolo in besagter Wohnung Basketball geschaut. Die Essener Polizei hingegen geht davon aus, dass der VfL-Profi beim Anrücken der Beamten über ein Dach in die Wohnung geflohen sein soll.
In der Darstellung der Polizei konnte die Person auf dem Dach nicht zweifelsfrei identifiziert werden, sie sei aber in die Wohnung geflohen. Und dort habe man eben nur Embolo vorgefunden. Der Schweizer Nationalspieler bestreitet, an der Party teilgenommen und über das Dach geflohen zu sein.
Embolo ist inzwischen wiederholt negativ auf das Coronvirus getestet worden und soll am Freitag (22. Januar 2021, 20.30 Uhr), im Top-Spiel der Gladbacher gegen Dortmund, wieder zum Fohlen-Kader zählen. Der mediale Rummel um die illegale Party ist dennoch weiterhin riesig, auch zahlreiche Fans äußern sich zum Teil emotional in den sozialen Medien zum Fall Embolo.
Doch wie ist die ganze Party-Nummer, bei Licht betrachtet, überhaupt aus juristischer Sicht einzuordnen?
GladbachLIVE hat dafür bei der renommierten Düsseldorfer Juristin Anja Riemann-Uwer (LL. M.) nachgehakt. Die Rechtsanwältin ist sowohl Fachanwältin für Strafrecht als auch zertifizierte Nebenklage- und Opferschutzvertreterin. Wir haben Frau Rieman-Uwer gefragt, wie die um Breel Embolo erhobenen Vorwürfe aus juristischer Sicht zunächst einmal zu bewerten sind.
Die Rechtsanwältin betont gleich: „Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Und nicht um eine Straftat.“
Die Juristin sagt weiter: „Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren heißt, dass im schlimmsten Fall, wenn sich die Ordnungswidrigkeit bestätigen sollte, ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Gegen diesen Bußgeldbescheid hat der Betroffene die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Wenn er das macht, dann wird die Sache vor Gericht verhandelt. Aber dann ist das immer noch keine Straftat. Ein Bußgeldbescheid wird nicht ins Führungszeugnis, auch nicht ins Bundeszentralregister eingetragen. Das ist auch keine Geldstrafe, sondern eine Geldbuße. Das ist ein wichtiger Unterschied.“
Wir wollten weiter wissen: Sollte bewiesen werden, dass Embolo doch vor der Polizei über das Dach geflüchtet ist – was würde das bedeuten?
Rieman-Uwer: „Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamte – daran könnte man ja noch denken durch dieses Weglaufen. Das sehe ich aber auch nicht. Es ist ja offenbar nicht so gewesen, dass die Polizei eine Aufforderung zum Stehenbleiben gegeben hat. Die Polizei hat ihn ja in der Wohnung gefunden.“
Folgen Sie uns auf Instagram: @gladbachlive
Was heißt das? Rieman-Uwer: „Ich gebe ihnen ein klassisches Beispiel: Man sieht die Polizei angefahren gekommen, mit Blaulicht – und dann rennt man los. Das ist nicht strafbar. Erst wenn die Polizei ruft: ,Achtung, stehenbleiben, Polizei!‘ Und wenn man dann was macht, in diesem Fall handelt es sich um eine Widerstandshandlung. Herr Embolo ist in der Wohnung von der Polizei angetroffen worden, also ist das im Moment eine Ordnungswidrigkeit. Strafrechtlich ist da nichts anhänglich. Zumindest ist das aus den mir vorliegenden Berichten nicht zu entnehmen. Es handelt sich um einen Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung. Ein strafbewehrtes Verhalten kann ich nicht erkennen.“
Wir fragen weiter: Die Polizei hat die Tür zur Wohnung, in der Embolo angetroffen wurde, aufgebrochen. Darf die Polizei das? „Wenn Gefahr in Verzug ist, ist das erlaubt. Allerdings muss die Polizei das begründen. Das müsste man noch einmal genau prüfen, was die Polizei-Beamten in ihrer Anzeige geschrieben haben.“
Folgen Sie uns auf Twitter: @gladbachlive
Was wäre aus juristischer Sicht Breel Embolo nun zu raten? Rieman-Uwer: „Ich denke, Herr Embolo wird bereits gut beraten. Es wäre auch unseriös, weitere Ratschläge zu geben, ohne die Beweismittel vorher gewürdigt zu haben. Ich würde mir erst einmal die Ermittlungsakte kommen lassen im Bußgeldverfahren, da wird es ja ein Aktenzeichen geben, und mir anschauen, was die Beamten aufgenommen haben. Und dann müsste geschaut werden, was ihm nachzuweisen ist.“
Muss Breel Embolo irgendetwas zugeben? „Nein, muss er nicht. Er kann von seinem Aussageverweigerungsrecht im Ordnungswidrigkeitsverfahren Gebrauch machen. Dann würde ich mir die Akte kommen lassen und gemeinsam entscheiden, was zu tun ist. Wichtig ist, weil das aktuell offenbar so hochkocht: Ihm wird keine Straftat zur Last gelegt, sondern eine Ordnungswidrigkeit.“
Geldbuße von bis zu 25.000 Euro für Gladbach-Profi Embolo wohl möglich
Im Fall Embolo dürfte nach Einschätzung der Düsseldorfer Fachanwältin die Coronaschutzverordnung vom 7. Januar 2021 zum Tragen kommen. Demnach könnte Embolo wegen der Ordnungswidrigkeit nach §2 (1) und §18 (1) eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro drohen.