EXKLUSIV Hymnen-Zoff in Gladbach „Die Seele brennt“ – um diese Summe wird vor Gericht gestritten
Mönchengladbach - Am 25. September 2020 hat GladbachLIVE exklusiv über den Rechtsstreit-Hammer berichtet: Die Fan-Hymne „Die Seele brennt“ durfte und darf auch weiterhin nicht im Borussia-Park gespielt werden.
- Zoff um Gladbacher Fan-Hymne „Die Seele brennt“ geht weiter
- Im April 2021 soll es zu einer Gerichtsverhandlung in Düsseldorf kommen
- Wann die Hymne wieder bei den Fohlen-Heimspielen zu hören sein wird, ist derzeit noch offen
Der VfL Borussia hatte seinerzeit eine Erklärung veröffentlicht, in der es hieß: „Borussia wird bis auf weiteres auf das Abspielen der Stadionhymne ,Die Seele brennt‘ verzichten. Grund dafür ist ein laufendes juristisches Verfahren mit den Urhebern des Songs. Bis zur Klärung des Sachverhalts wird das Lied daher nicht mehr im Rahmen des Stadionprogramms bei Heimspielen zu hören sein.“
Gladbach: Streit um „Die Seele brennt“ geht vor Gericht weiter
Unsere Redaktion hatte die Hintergründe zu dieser Nummer geoutet: Es herrscht ein Rechtsstreit zwischen Komponisten des Liedes und dem „Supporters Club“. Konkret handelt es sich in dem Markenrechtsstreit um den Satz „Die Seele brennt“.
Ein Informant, der namentlich nicht genannt werden möchte, hat im Gespräch mit unserer Redaktion angegeben, dass der Rechtsstreit nicht zwischen der Fan-Band „B.O.“ und dem Fanprojekt bestehe, sondern zwischen Komponisten und dem „FPMG Supporters Club“. Die CD heiße ja auch „B.O. & Friends“.
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Seit April 2020 köchelt diese Angelegenheit inzwischen, Anwälte sind am Werk. Und wir erfahren nun weitere Details: Der Rechtsstreit geht tatsächlich vor Gericht!
Am 14. April 2021 soll es vor dem Landgericht Düsseldorf zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Das Aktenzeichen lautet „2a O 64/20“.
In der Zivilrechtsklage, die unserer Redaktion vorliegt, heißt es konkret: „Der Kläger behauptet von sich, 2003 den Song ,Die Seele brennt‘ auf den Fußballverein Borussia Mönchengladbach komponiert und getextet zu haben. Der Beklagte ist der zweite Vorsitzende des Fanclubs ,FPMG Supporters Club‘. Er meldete 2004 die Wortmarke ,Die Seele brennt' für Schmuckwaren, Papeteriewaren und Bekleidung beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Der Kläger sieht dadurch seine Urheberrechte verletzt. Er meint, dass die Wortmarke des Beklagten von Anfang an nichtig war.“
Weiter heißt es: „Der Beklagte bestreitet, dass der Kläger das Lied komponiert und getextet habe. Die Liedzeile ,Die Seele brennt‘ habe auch nicht die ausreichende Schöpfungshöhe für ein Urheberrecht.“
Als Streitwert ist unter dem zuvor genannten Aktenzeichen eine Summe von 10.000 Euro angegeben. Etwaige ausstehende „GEMA“-Gebühren sollen nach unseren Informationen nicht Teil der juristischen Auseinandersetzung sein.
Im Sommer 2019 hatte bei den Fohlen-Heimspielen „Die Seele brennt“ den Kult-Song „Elf vom Niederrhein“ als Einlaufmusik im Gladbacher Stadion abgelöst. Was zu großen Diskussionen innerhalb der Fanszene geführt hatte.
Gladbach: „Elf vom Niederrhein“ bei Geisterspielen derzeit Einlauf-Hymne
Seit September 2020 läuft allerdings wegen des Rechtsstreites wieder die „Elf vom Niederrhein“ als Einlaufhymne für Stindl, Sommer, Elvedi, Kramer & Co. Bei Geisterspielen, wohlgemerkt.
Wegen der Coronavirus-Pandemie finden aktuell alle Bundesliga-Spiele ohne Zuschauer im Stadion statt.
Wann die „Die Seele brennt“ wieder im Gladbacher Stadion bei Borussia-Heimspielen aus den Lautsprechern zu hören ist, ist derzeit noch offen.