„Einen auf den Sack geben“ Fall Embolo: Calmund und Effenberg fordern diese Strafe für Gladbach-Stürmer
Mönchengladbach - Der Fall Breel Embolo. Gladbachs Stürmer ist wegen der angeblichen Teilnahme an einer illegalen Party in Essen samt Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung weiter in den Schlagzeilen. Der 23-Jährige hatte unter der Woche wegen dieses Vorfalles beim Bundesliga-Duell der Borussia gegen Bremen (1:0) gefehlt, nach mehreren negativen Corona-Tests wirkte er dann bei der Rückrunden-Auftakt-Gala (4:2) der Fohlen gegen Dortmund (22. Januar 2021) mit. Dem Schweizer Nationalspieler droht allerdings noch eine saftige Strafe seitens des Klubs.
- Fall Breel Embolo schlägt weiter Wellen
- Calmund und Effenberg mahnen auch zur Besonnenheit
- Gladbach-Stürmer droht eine Rekordstrafe
Fall Embolo: Das sagen Calmund und Effenberg zum Gladbach-Stürmer
Am Sonntag (24. Januar 2021) hat sich Manager-Legende und TV-Experte Reiner Calmund (72) beim Sender„Sport 1“ zum Fall Embolo geäußert. Der 72-Jährige betonte: „Wenn der Junge das Ding gemacht hat, dann muss der eine saftige Strafe kriegen. Daran führt überhaupt kein Weg vorbei. Trotzdem hat er keinen umgebracht. Deshalb: Geldstrafe, richtig einen auf den Sack – und dann geht es weiter.“
Calmund mahnte allerdings auch zur Besonnenheit in der öffentlichen Diskussion: „Wir warten das jetzt mal ab, bis das geklärt ist, es gibt ja unterschiedliche Auffassungen. Wenn der Max Eberl aus seinem Urlaub zurückkommt, und es gibt dann auch noch die Aussage, dass Breel Embolo gelogen hat, dann fällt die Strafe doppelt so hoch aus. Es ist aus meiner Sicht gut, dass man die Tage noch abwartet, weil es steht Aussage gegen Aussage. Man wird ihm bestimmt einen auf den Sack hauen, weil er da gewesen ist, wo er nicht hingehört, wo er gegen die Quarantäne verstoßen hat, als gut verdienender Arbeiter, der Privilegien hat. Daran führt kein Weg vorbei. Wir müssen es jetzt aber auch nicht jeden Tag übertreiben.“
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Der ehemalige Nationalspieler, Champions-League-Sieger (FC Bayern München) und Ex-Gladbach-Kapitän Stefan Effenberg (52) betonte ebenfalls im „Doppelpass“: „Ich sehe die Strafe nur im finanziellen Rahmen. Aber keine fristlose Kündigung, Entlassung oder sonst irgendetwas.“
Effenberg schob hinterher: „Er hat eine Vorbild-Funktion, ja. Aber ich möchte auch sagen: Das sind junge Menschen. Und die werden dann oft so an den Pranger gestellt. Weil dieses Ding, was er da jetzt drauf hat, wird er ja nie mehr wegbekommen. Er hat etwas gemacht, dann gibt es richtig was auf die Fresse. Man sollte ihn jetzt aber nicht in die Ecke stellen, ihn fertigmachen und da jetzt jeden Tag draufhauen.“
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Worte, denen Rheinland-Patron Calmund schmunzelnd hinzufügte: „Der frühere Leistungsträger, Beißer und Vergnügungsminister hat in diesem Sinne zu einhundert Prozent recht. Der Breel Embolo muss für das, was er getan hat, büßen. Wenn er gelogen hat, muss er doppelt bezahlen. Schluss, aus, Nikolaus!“
Noch befindet sich Gladbach-Manager Max Eberl in seiner Januar-Auszeit. Anfang Februar soll der 47-Jährige wieder im Borussia-Park vor Ort sein. Embolo muss wegen der Ereignisse rund um die illegale Party in Essen in der Nacht vom 16. auf den 17. Januar 2021 mit einer Borussia-Rekord-Strafe rechnen. Es soll angeblich eine Summe von bis zu 200.000 Euro im Raum stehen.
GladbachLIVE hat bei der renommierten Düsseldorfer Juristin Anja Riemann-Uwer (LL. M.) nachgehakt, wie der Fall Embolo nach aktuellen Informationsstand aus juristischer Sicht einzuordnen ist. Die Rechtsanwältin ist sowohl Fachanwältin für Strafrecht als auch zertifizierte Nebenklage- und Opferschutzvertreterin. „Wichtig ist, weil das aktuell offenbar so hochkocht: Ihm wird keine Straftat zur Last gelegt, sondern eine Ordnungswidrigkeit.“
Was heißt das? „Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren heißt, dass im schlimmsten Fall, wenn sich die Ordnungswidrigkeit bestätigen sollte, ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Gegen diesen Bußgeldbescheid hat der Betroffene die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Wenn er das macht, dann wird die Sache vor Gericht verhandelt. Aber dann ist das immer noch keine Straftat. Ein Bußgeldbescheid wird nicht ins Führungszeugnis, auch nicht ins Bundeszentralregister eingetragen. Das ist auch keine Geldstrafe, sondern eine Geldbuße. Das ist ein wichtiger Unterschied.“
Im Fall Embolo dürfte nach Einschätzung der Düsseldorfer Fachanwältin die Coronaschutzverordnung vom 7. Januar 2021 zum Tragen kommen. Demnach könnte Embolo wegen der Ordnungswidrigkeit nach §2 (1) und §18 (1) eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro drohen.
Gladbach-Stürmer Embolo bestreitet Teilnahme an illegaler Party in Essen
Embolo bestreitet, an der illegalen Party in Essen teilgenommen und über das Dach des Lokals in die Wohnung geflohen zu sein, in der er von der Essener Polizei angetroffen worden war. Embolo behauptet, er sei dort gewesen, um mit Freunden ein Basketball-Spiel zu schauen. In der Wohnung ist er laut Polizei alleine vorgefunden worden.